1. Allgemeine Vertragsbedingungen
1.1. Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen nachstehende Vertragsbedingungen zugrunde; ebenso erfolgt die Übernahme und Ausführung von Aufträgen, soweit im Einzelfalle keine abweichende Regelung getroffen ist, nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. unserer nachstehenden Verkaufsbedingungen. Von unserer schriftlichen Bestätigung abweichende Vereinbarungen hat der Auftraggeber zu beweisen. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich nicht aus dem Text des Angebotes eine zeitlich befristete Bindung ergibt.1.2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass es in jedem Einzelfalle einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
1.3. Soweit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sind, behalten wir uns im Rahmen des Abschnitts 10 das Eigentum an den gelieferten Waren in jedem Falle vor.
1.4. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.5. Übergebene Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Abbildungen und dergleichen, bleiben unser Eigentum und dürfen nur zum vertraglich bestimmten Zweck verwendet werden. Soweit der Vertragszweck nicht entgegensteht, sind diese Unterlagen auf Anforderung zurückzugeben.
1.6. Der Besteller ist mit seiner Unterschriftsleistung an die Bestellung gebunden. Abmachungen, die mündlich durch einen unseren Mitarbeiter getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eine schriftliche Bestätigung von uns.
1.7. Soweit wir nach dem Gesetz berechtigt sind, Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen, kann von uns pauschal 10% der Auftragssumme gefordert werden. Der Beweis eines höheren bzw. niederen Schadens bleibt uns und dem Abnehmer vorbehalten.
1.8. Wir behalten uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor, falls uns infolge Streik, Aussperrung, nicht vorhersehbarer fehlender Zulieferung oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse die Ausführung des Auftrages unmöglich wird.
2. Auftragsbestätigung
2.1. Die Auftragsbestätigung erfolgt unter Bezugnahme auf die zur Zeit vorliegenden und technischen Angaben und Berechnungen.2.2. Änderungen der technischen Daten auf Wunsch des Auftraggebers bedürfen der Zustimmung und erfolgen auf Kosten des Auftraggebers. Für die Höhe der in Rechnung zu stellenden Kosten sind der Umfang und der Aufwand für die Durchführung der Änderungen maßgebend.
3. Lieferung
3.1. Liefertermine werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt festgelegt und genannt, unter Zugrundelegung eines normalen Ablaufs der Fabrikation. Die Lieferzeit beginnt, soweit dem keine individuelle Vereinbarung entgegensteht, erst nach vollständiger Klärung sämtlicher Einzelheiten, die mit dem Auftrag zusammenhängen.3.2. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzugs - beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - gleichviel ob sie in unserem Werk oder bei einem unserer Unterlieferanten eingetreten sind, z.B. Betriebsstörung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Streik oder ähnlichem - angemessen. Dasselbe gilt, wenn nach Vertragsabschluss durch Änderung technischer Einzelheiten durch den Besteller eine Verlängerung der Produktionszeit erforderlich wird.
3.3. Die Versendung an dem vom Abnehmer angegebenen Ort erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware geht mit Verladung auf den Besteller über, auch wenn diese auf unsere Fahrzeuge erfolgt. Sendungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers versichert. Soweit die Versendung durch unsere Transportmittel erfolgt, richtet sich unsere Haftung nach dem Gesetz.
3.4. Falls nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind auch Teillieferungen gestattet, es sei denn, dass diese für den Besteller wertlos sind. Die Teillieferungen können jeweils als gesonderte Lieferungen abgerechnet werden.
4. Preise
4.1. Soweit für eine bestimmte Lieferung keine besondere Preisabsprache getroffen ist, gelten die Lieferpreise am Tage der Bestellung.4.2. Preisangaben verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage der Lieferung.
4.3. Die Preise gelten bei Lieferung ab Werk. Die Preise schließen Fracht, Zoll und Versicherung nicht ein.
4.4. Werden nach Vertragsabschluß Sonderwünsche oder Änderungen verlangt, so können die hierfür entstehenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt werden. Dasselbe gilt im Falle der Festlegung technischer Details, die bei Vertragsabschluß nicht bekannt waren und die einen zusätzlichen Aufwand erfordern.
4.5. Wir behalten uns das Recht zur Preisänderungen nach 4 Monaten nach Vertragsabschluss vor, falls nicht vorhersehbarer Änderungen in unserem Umfeld - gleichviel ob sie in unserem Werk oder bei einem unserer Unterlieferanten eingetreten sind, z.B. überdurchschnittliche Erhöhung des Rohstoffpreises, Legierungszuschläge oder ähnlichem - eintreten.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig.5.2. Bei Vorauszahlung wird ein Skonto von 2% gewährt. Dies gilt nicht für Zahlungen durch Wechsel und ebenso nicht wenn der Abnehmer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Im kaufmännischen Verkehr sind ab Fälligkeit bankübliche Zinsen zu entrichten, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
5.3. Eingeräumte Teilzahlungen können widerrufen werden, wenn eine zugesagte Rate länger als 1 Woche in Rückstand gerät. Kosten für Diskontierung von Wechseln gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
5.4. Die Reklamation einer Teilleistung berechtigt nicht die Zahlung bezüglich des nicht beanstandeten Teiles zurückzuhalten, es sei denn, dass diese für den Besteller wertlos ist.
5.5. Gerät der Abnehmer mit seiner Zahlungspflicht gegenüber uns in Rückstand, so sind wir unbeschadet berechtigt, an noch ausstehenden Lieferungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Dieses gilt auch für Lieferungen, soweit diese auf einer anderweitigen Bestellung beruhen.
5.6. Unter der Voraussetzung vorstehender Punkt 5.4. sind wir berechtigt, unbeschadet unsere Lieferung von Barzahlung Zug um Zug abhängig zu machen. Dem Abnehmer bleibt das Recht eingeräumt, die Barzahlungspflicht durch Stellung einer unbefristeten selbstschuldnerischen, nach internationalem Standard und in Euro ausgestellt, Bürgschaft einer inländischen Bank und in Euro abzuwenden.
5.7. Das Recht, nach Punkt 5.5. Zahlung Zug um Zug zu verlangen, steht uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, welche die Befürchtung berechtfertigen, dass die fristgemäße Zahlung gefährdet ist. Das Recht des Bestellers, durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft im Sinne des Punktes 5.5. diese Verpflichtung abzuwenden, bleibt unberührt.
5.8. Soweit die Voraussetzungen der Punkt 5.4. bis 5.6. gegeben sind, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend der verursachten Verzögerung.
6. Ausführung der Leistung
6.1. Unsere Erzeugnisse entsprechen der angebotenen Qualität und gewährleisten bei richtigem Einsatz einwandfreie Funktion.6.2. Änderungen in der Konstruktion und Ausführung, Abweichungen von Zeichnungen, Katalogen und dergleichen berechtigen nicht zu Reklamation, es sei denn, dass sie dem Vertragszweck zuwider laufen.
6.3. Maß- und sonstige Toleranzen richten sich nach Handelsüblichkeit sowie dem Stand der Technik.
7. Gewährleistung
7.1. Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter spezifizierter Angabe des gerügten Mangels zu erfolgen, soweit dieser erkennbar ist. Später auftretende Schäden sind unverzüglich zu rügen.7.2. Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Abnehmer oder Dritte, natürliche Abnutzung, Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wird ebenso wenig Gewähr geleistet, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Montage des Bestellers oder Dritter.
7.3. Bei begründeten Mängeln steht uns das Recht auf Ersatzlieferung zu. Wird ein Mangel nicht innerhalb eines Monates behoben oder erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ersatzlieferung, so kann der Besteller unter Setzen einer Nachfrist von einem Monat Wandlung oder Minderung verlangen. Diese Fristen verlängern sich angemessen, wenn dies aus technischen oder betriebsbedingten Gründen notwendig ist, es sei denn, dass durch weitere Fristverlängerung der Vertragszweck nicht erreicht oder ernsthaft gefährdet wird. Die Fristsetzung entfällt, wenn der Mangel durch uns nicht behoben werden kann. Schadenersatzansprüche können nur unter den in Punkt 8.1. genannten Voraussetzungen geltend gemacht werden.
7.4. Stellt sich heraus, dass ein zu beseitigender Mangel vom Abnehmer zu vertreten ist, sind wir berechtigt, unsere Nachbesserungsarbeiten dem Besteller in Rechnung zu stellen.
8. Haftung
8.1. Über die in Abschnitt 7. aufgeführten Gewährleistungsansprüche hinaus übernehmen wir keine Haftung, auch nicht für Folgeschäden. Ausgeschlossen sind danach alle vertraglichen Ansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, schuldhafter Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden beim Vertragsabschluß, es sei denn, der Schaden ist durch unsere Gesellschaft oder einen leitenden Angestellten von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.8.2. Ausgeschlossen sind weiter alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung, insbesondere auf Produkthaftung, auch soweit sich diese gegen einen Mitarbeiter von uns richten, es sei denn, dass unsere Gesellschaft, ein leitender Angestellten oder, im Fall der Inanspruchnahme eines Mitarbeiters diesen selbst, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf Ansprüche, soweit diese auf das Produkthaftungsgesetz gestützt werden.
8.3. Im Verhältnis zu Nichtkaufleuten gilt folgendes: Schadenersatzansprüche nach den vorstehenden Punkten sind nur insoweit ausgeschlossen, als uns oder unseren Erfüllungsgehilfen bezüglich des eingetretenen Schadens Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns in jedem Fall das Eigentum an der von uns gelieferten Waren in nachstehendem Umfang vor:9.1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten, darüber hinaus bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund und bis zur Einlösung der vom Käufer in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks. Im Falle einer Nichteinhaltung der Zahlungstermine sind wir berechtigt, nach Ankündigung und Fristsetzung von mindestens 10 Tagen die Ware zurückzufordern. Bei Zahlungseinstellung des Abnehmers entfällt die Verpflichtung zur Ankündigung und Fristsetzung.
9.2. Der Abnehmer ist berechtigt, die Ware bestimmungsgemäß zu verwenden und im normalen Geschäftsgang zu veräußern. Dieses Recht entfällt mit Zahlungseinstellung des Abnehmers. Gerät der Abnehmer in Zahlungsrückstand, so kann die Berechtigung zur bestimmungsgemäßen Verwendung oder Weiterveräußerung der nicht bezahlten Ware widerrufen werden.
9.3. Dem Abnehmer ist untersagt, den Liefergegenstand zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme von Dritten hat er unverzüglich hiervon Kenntnis zu geben.
9.4. Für den Fall der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes, sei er verarbeitet, sei er unverändert, tritt der Abnehmer hiermit bereits jetzt seine Forderung gegen den Erwerb in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
9.5. Soweit die Sicherheit unsere Forderung um mehr als 20% übersteigt, verpflichten wir uns zur Freigabe der Ware nach unserer Wahl.
9.6. Soweit aufgrund des Eigentum- Vorbehalt Ware zurückgenommen wird, erfolgt deren Verwertung auf Rechnung des Abnehmers bei Erteilung einer entsprechenden Gutschrift.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Sollten einzelne der vorstehend aufgeführten Klauseln oder Bestandteile dieser Klauseln unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.10.2. Soweit nicht Gegenteiliges vereinbart ist, sind alle Verpflichtungen am Sitz der Gesellschaft zu erbringen. Im kaufmännischen Verkehr wird als Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft vereinbart. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselforderungen.
10.3. Der Gerichtsstand der Gesellschaft gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
10.4. Der gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen deutschem Recht.
11. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert werden.Stand: 1.2.2023